Schneller den Roten Punkt bekommen
Baurechtsabteilung Offenburg stellt sich neu auf
Offenburg (gro). Die Landesbauordnung macht klare Vorgaben: Zehn Tage hat eine Baurechtsbehörde für die Eingangsbearbeitung, nachdem ein Antrag abgegeben wurde. 20 Arbeitstage oder ein Monat bleiben, um die Fachbehörden sowie die Angrenzer zu beteiligen. Diese Frist kann auf zwei Monate verlängert werden. Daran schließt sich die baurechtliche Prüfung des Antrags an, für die der Gesetzgeber zwei Monate oder 40 Arbeitstage Zeit gibt. Das Gesamtverfahren darf insgesamt zwischen drei bis vier...