Lokales
Genehmigungsverfahren läuft
Fahrradgeschäft ist bauplanungsrechtlich zulässig
Lahr (st) Die Stadtverwaltung Lahr befasst sich derzeit mit dem Anliegen, ein neues Fahrradgeschäft in der Nähe des Fachmarktzentrums anzusiedeln – und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. Im November 2022 hatte die Verwaltung zu dem Vorgang mitgeteilt, dass das aktuelle, 2017 beschlossene Einzelhandelskonzept zum Schutz der Innenstadt dem Projekt entgegenstehe, insbesondere wegen der Definition des Sortiments „Fahrräder und Zubehör“ als...