Landratsamt erklärt Notbremse
Diese Regeln gelten jetzt im Ortenaukreis
Ortenau (st). Baden-Württemberg setzt die angekündigte Notbremse der Bundesregierung bereits um. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung entsprechend angepasst. In Stadt- und Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, gelten einheitliche Regeln. Im Ortenaukreis beträgt die Inzidenz aktuell 147,3 (Stand 19.04.2021,). Damit gelten im Ortenaukreis weiterhin Ausgangsbeschränkungen in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetages. In...