Eingeschränkter Regelbetrieb
Zwei Gruppen für Schulanfänger geplant
Appenweier (st). Seit 18. Mai ist die Notbetreuung in Kindergärten einem eingeschränktem Regelbetrieb gewichen. Maximal zulässig sind aber weiterhin nur die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengrößen, das heißt: nur maximal 50 Prozent der Kinder können jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden. Vorrang haben nach wie vor Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut wurden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht. In den Appenweierer...