Private Ernte nicht erlaubt
Streuobstwiesen für gemeinsamen Zweck
Lahr (st). Viele frei zugängliche Streuobstwiesen verleiten so manchen Spaziergänger dazu, sich frei zu bedienen. Auf städtischen Streuobstwiesen ist es Einzelpersonen nicht erlaubt, für den privaten Verbrauch zu ernten. Das hat verschiedene Gründe, erläutert die Stadtverwaltung Lahr. Nutzung und Pflege „Streuobstwiesen sind ein wertvoller aber auch gefährdeter Lebensraum und Bestandteil einer artenreicher Kulturlandschaft. Daher ist die richtige Nutzung und Pflege besonders wichtig“, so...