Lokales
Wenn möglich außerhalb der Hauptverkehrszeiten den ÖPNV nutzen
Mindestabstand gilt auch in Zügen
Ortenau (st). Auch in den Nahverkehrszügen müssen die Corona-Abstandsregeln eingehalten werden. Darauf weist das baden-württembergische Verkehrsministerium hin. „Bitte versuchen Sie, wenn möglich, Ihre Fahrten im öffentlichen Nahverkehr auf Randzeiten zu verschieben und immer zu überlegen, ob sie wirklich notwendig sind“, appellierte Verkehrsminister Winfried Hermann an die Fahrgäste. Reduziertes Angebot Seit Montag, 23. März, fahren auf ersten Strecken die Züge in einem reduzierten...