Bad-Geschäftsführer tritt zurück
Staatsanwaltschaft erlässt Strafbefehl
Offenburg (st). In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Offenburg wird mitgeteilt, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Freizeitbad Stegermatt in Offenburg abgeschlossen sind. Die Staatsanwaltschaft Offenburg habe beim Strafrichter des Amtsgerichts Offenburg gegen den Geschäftsführer des Freizeitbades den Erlass eines Strafbefehls wegen des Vorwurfs der Nötigung gemäß Paragraf 240 des Strafgesetzbuches beantragt. Dem Angeschuldigten werde zur Last gelegt, im Februar...