Lokales
Aktuelle Situation in Lahr
Neue Corona-Verordnung und Neuinfektionen
Lahr (st). Ab dem 2. November gilt die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Lahr seine Empfehlungen für die konkrete Situation in Lahr abgegeben und lag damit sehr nah an der neuen Landesverordnung. So hatte die Stadt bereits kommuniziert, dass sämtliche Sportanlagen in der Stadt sowie das Hallenbad geschlossen werden, Ausnahme ist der Schulsport, der jeweils stattfinden kann....