Umsetzung der neuen Corona-Verordnung
Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Lahr (st). Mit Montag, 19. Oktober, ist die neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft getreten. Aufgrund der neuen einheitlichen, landesweiten Regelungen wird die Stadtverwaltung Lahr die mit Wirkung vom 9. Oktober 2020 erlassene Allgemeinverfügung aufheben. Damit gilt für Feierlichkeiten die Corona-Verordnung des Landes. Danach können an privaten Feiern, egal wo sie stattfinden, maximal zehn Personen teilnehmen. Sonderregelungen gibt es, wenn sich bei der Feierlichkeit nur Verwandte aufhalten...