Auffrischimpfungen ab 1. September
Schutz für vulnerable Gruppen
Stuttgart/Ortenau (st). Entsprechend dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sind Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab dem 1. September möglich, teilt das Gesundheitsministerium mit. Dies betrifft Menschen über 80 Jahren, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben, Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden sowie Personen mit einer...