Neues Umsatzsteuergesetz
Stadtkämmerei unterstützt Feuerwehrabteilungen
Achern (st) Zum Jahresende 2022 läuft die Übergangsfrist zur Nichtanwendung des Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz aus, der zum 1. Januar 2017 in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen wurde mit dem Ziel, das deutsche Umsatzsteuerrecht an europäisches Recht anzupassen. Hierdurch kehrt sich der bisherige Grundsatz, dass die Stadt nichtunternehmerisch tätig ist, quasi um in die grundsätzliche Unternehmereigenschaft der Stadt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Kameradschaftskassen der...