Neues Wohnungseigentumsgesetz
Einfache Mehrheit reicht für Sanierungen
Ortenau (gro). Am 1. Dezember ist das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz) in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Veränderungen betrifft bauliche Maßnahmen, Sanierungen oder Modernisierungen am gemeinschaftlichen Eigentum. "Sie können nun durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung beschlossen werden", erläutert Jürgen Brinkmann, Rechtsanwalt und Vorsitzender von Haus und Grund in Lahr. "Darüber hinaus können einzelne Eigentümer bauliche Veränderungen verlangen, um...