Gültig ab 15. Mai
Maskenpflicht in Innenstadt wird aufgehoben
Lahr (st). Die Stadt Lahr hat ihre Allgemeinverfügung vom 8. März über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Lahrer Fußgängerzone zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 zurückgenommen. Die Aufhebung entfaltet einen Tag nach der Bekanntgabe und damit am Samstag, 15. Mai, ihre Wirkung. Formeller Grund Hintergrund ist ein Hinweis des Verwaltungsgerichts Freiburg auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, der bei der Stadt Lahr eingegangen ist. Die...