Lucia Vogt

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Lokales
Es gibt ausgewiesene Gebiete, in denen Hunde frei herumlaufen dürfen. An allen anderen Stellen gilt die Leinenpflicht. | Foto: Michael Leuthner

Ordnungsamt
Freilaufende Hunde dürfen niemanden gefährden

Ortenau (bos/ds). Immer wieder hört man von Gefahren, die von freilaufenden Hunden ausgehen. Auch das Hausacher Ordnungsamt verzeichnet eine Anzahl von Fällen und ruft Besitzer dazu auf, ihre Tiere auf öffentlichen Plätzen und Gehwegen an der Leine zu führen: "Gefahren durch Hunde, die ohne Begleitperson frei umherlaufen, andere Tiere oder Personen gefährden oder attackieren, sind nicht neu und des Öfteren schon im Ordnungsamt gemeldet worden", hieß es dazu Mitte Juni in einem Aufruf der...

  • Ortenau
  • 03.07.18
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