Landesnebentätigkeitsverordnung

Beiträge zum Thema Landesnebentätigkeitsverordnung

Lokales

Zu viel Vergütung erhalten?
Dienstfahrzeug der ehemaligen LGS-Geschäftsführerin

Lahr (ds) Muss Ulrike Karl aus ihrer Zeit als Geschäftsführerin der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH Geld an die Stadtverwaltung zurückzahlen? Es geht um die private Nutzung ihres von der GmbH zur Verfügung gestellten Dienstwagens, die möglicherweise, darauf weist die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg hin, einen geldwerten Vorteil darstellt und damit die maximal zulässige Vergütungshöhe für ihre Nebentätigkeit als Geschäftsführerin überschreiten könnte....

  • Lahr
  • 08.02.23
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.