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Seit einem Jahr müssen Unternehmen darüber informieren, ob sie sich an Verbraucherschlichterverfahren beteiligen.  | Foto: Foto: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle

Ein Jahr "Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle" Kehl
Vermitteln zwischen Kunden und Unternehmen

Kehl (st). Hinter dem Begriff „Verbraucherschlichtung“ steckt ein einfaches Prinzip: Wenn sich ein Verbraucher und ein Unternehmen im Streitfall nicht einigen können, schlichtet ein neutraler Dritter und erstellt einen Schlichtungsvorschlag mit rechtlicher Würdigung. Dieser neutrale Dritte ist in vielen Fällen die "Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle" in Kehl. Die Voraussetzungen sind unter anderem, dass ein Vertrag mit einem in Deutschland niedergelassenen Unternehmen geschlossen wurde...

  • Kehl
  • 01.02.18
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