Land finanziert Sicherheitspersonal
Zusätzliche Kontrollen im ÖPNV
Stuttgart/Ortenau (st). Seit Ende November 2021 dürfen Fahrgäste - mit der Ausnahme von Schülern außerhalb der Ferien - den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nur noch mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benutzen (3G-Regel). Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dies stichprobenhaft zu kontrollieren, teilt das Ministerium für Verkehr mit. Das stelle die Unternehmen vor neue Herausforderungen, denn allein mit dem vorhandenen Betriebspersonal könne das nicht geleistet werden....