Wichtigste Änderungen zum Jahreswechsel
Kindergeld, Wohngeld und mehr
Ortenau Zum heutigen 1. Januar haben sich eine Vielzahl von Gesetzen geändert. Steuerzahler dürfen sich über einen höheren Grundfreibetrag freuen. Er steigt um 561 Euro auf nun 10.908 Euro. Auch die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz fällig wird, wurde angehoben: Sie liegt nun bei 62.810 Euro. Im Entlastungspaket III enthalten ist neben dem 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, das voraussichtlich erst ab 1. April oder 1. Mai kommen wird, auch die Reform des Wohngeldes: Es...