Landratsamt erlässt Verfügung
Testpflicht in Kitas ab 20. Dezember
Offenburg (st). Der Ortenaukreis hat am Montag, 13. Dezember, eine Allgemeinverfügung zur Testpflicht in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher, freier, betrieblicher, kirchlicher und privater Trägerschaft erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am Montag, 20. Dezember, in Kraft und ist bis zum 28. Februar 2022 befristet und gilt auch für die Kindertagespflege. Zuletzt 16 Kindergärten von Corona-Fällen betroffen „Im Ortenaukreis ist es immer wieder auch zu Ausbruchsgeschehen in...