Verwaltungsgericht hat entschieden
Bürgerwindpark Südliche Ortenau doch nicht zu laut
Ortenau (st). Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss den Antrag von Anwohnern aus dem Regelsbach auf Erlass einer Anordnung zur Stilllegung oder Teilstilllegung des Bürgerwindparks Südliche Ortenau abgelehnt, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Damit bestätige das Gericht die Aussage des Landratsamtes, dass die Richtwerte im Regelsbach unter den aktuell laufenden Betriebsbedingungen auch sicher eingehalten würden. Landratsamt zufrieden „Das Gericht schreibt in...