Lokales
Stadt Achern mahnt an
Wasserläufe sind keine Grünschnittsammelstellen
Achern (st) Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit werden zunehmend wilde Grünschnittablagerungen auf öffentlichen Flächen festgestellt, so die Stadtverwaltung Achern in einer Pressenotiz. Bei den betroffenen Flächen handelt es sich teilweise um geschützte Biotope oder Gewässerrandstreifen. Gemäß Paragraph 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sind solche Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen verboten. Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie darf der Zustand von Gewässern nicht verschlechtert...