Lokales
Einheitliche Vorgaben
Stadt öffnet Sportstätten, Veranstaltungsräume und Hallen
Lahr (st). Die Sportstätten, Veranstaltungsräume und Hallen der Stadt Lahr sind ab sofort wieder geöffnet. Die Stadt Lahr legt einheitlich im Rahmen des Hausrechts fest, dass die Zahl der Gäste jeweils auf bis zu 60 Prozent der maximalen Belegungszahl begrenzt ist. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gelten die so genannten 3G – sie sind also auf geimpfte, genesene und tagesaktuell negativ auf Corona getestete Personen beschränkt. Stadt übt Hausrecht aus Die aktuelle Corona-Verordnung...