OB Ibert erlässt Allgemeinverfügung
Stadt Lahr reagiert auf Infektionsgeschehen
Lahr (st). Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Ortenaukreis erlässt Oberbürgermeister Markus Ibert auf Empfehlung des Landratsamtes eine Allgemeinverfügung. Nach dieser werden ab dem 9. Oktober Feierlichkeiten wie beispielsweise Hochzeiten und Geburtstagsfeiern in öffentlichen Räumen mit mehr als 50 Personen und in privaten Räumen mit mehr als 25 Personen untersagt. Als öffentliche Räume gelten unter anderem Gaststätten und angemietete Räumlichkeiten. Bei Zuwiderhandlung werden...