Himmelsbach und Streif

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Panorama
Martin Himmelsbach | Foto: Himmelsbach & Streif

Eine Frager, Herr Himmelsbach
Das häusliche Arbeitszimmer

Während der Coronakrise arbeiten viele Arbeitnehmer von zu Hause aus. Unter welchen Voraussetzungen das Homeoffice von der Steuer absetzbar ist, erklärt Martin Himmelsbach, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in der gleichnamigen Kanzlei Himmelsbach & Streif mit Sitz in Seelbach und Lahr, im Gespräch mit Daniela Santo. Unter welcher Voraussetzung kann das Homeoffice steuerlich abgesetzt werden? Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers können dann steuerlich abgesetzt werden, wenn ein anderer...

  • Seelbach
  • 12.06.20
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