Guido Schmidt

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Lokales
Ein Wasserschaden kann dazu führen, dass die Wohnung temporär unbewohnbar ist. | Foto: Foto: mak

Wenn die Wohnung unbewohnbar ist
Mangel unbedingt schriftlich anzeigen

Ortenau (ds). Ob Schimmel im Schlafzimmer, Wasserrohrbruch im Bad, eine nicht funktionierende Heizung im Winter oder eine grundlegende Modernisierung – es gibt so einige Gründe, warum eine Wohnung, zumindest temporär, unbewohnbar sein kann. Was Mieter in einem solchen Fall tun können und müssen, ist teils durch Gesetze klar geregelt, hängt aber auch immer vom Einzelfall ab. Darauf verweist Rechtsanwalt Guido Schmidt, der seit vielen Jahren für den Deutschen Mieterbund Offenburg-Lahr e. V. tätig...

  • Ortenau
  • 12.02.22
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