Neue Corona-Verordnung
Änderungen bei Großveranstaltungen
Stuttgart/Ortenau (st). Das baden-württembergische Kabinett hat am vergangenen Freitag, 23. Juli, eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, 26. Juli, in Kraft. Die Verordnung berücksichtigt unter anderem den Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien (CdS-AG) vom 6. Juli, wonach die Besucherzahlen bei Großveranstaltungen auf 50 Prozent der zugelassenen Kapazität bei höchstens 25.000 Personen begrenzt...