Lockerungen auf beiden Rheinseiten
Unterschiedliche Regelungen
Kehl/Straßburg (st). Seit Sonntag gilt Frankreich nicht mehr als Hochinzidenzgebiet: Das hat das Robert-Koch-Institut bekanntgegeben. Damit entfällt die Testpflicht zum einen für Grenzpendler aber auch für alle anderen Einwohner im rheinübergreifenden Lebensraum, die sich nur zu einem Kurzbesuch auf der jeweils anderen Flussseite aufhalten, wenn sie von Frankreich nach Deutschland einreisen. Triftige Gründe sind für einen Grenzübertritt nicht mehr nötig. „Ich bin sehr froh, dass mit den...