Lokales
Landratsamt baut vor
Allgemeinverfügung für Grenzpendler erlassen
Ortenau (st). Sollten Nachbarländer von Baden-Württemberg aufgrund der aktuellen Infektionslage zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden, würden auch für Grenzpendler strengere Einreise-Pflichten gelten - ein negativer Corona-Test vor jedem Grenzübertritt nach Deutschland wäre Pflicht, der nach der bundesweiten Coronavirus-Einreiseverordnung nicht älter als 48 Stunden sein darf. Eine Öffnungsklausel in der Verordnung erlaubt den zuständigen Behörden vor Ort, Ausnahmen bei Einreisenden aus...