Polizei
Coronavirus
Sport- und Freitzeitschifffahrt
Ortenau (st). Die Wasserschutzpolizeidirektion beim Polizeipräsidium Einsatz weist im Zusammenhang mit der Sport- und Freizeitschifffahrt aktuell darauf hin, dass die Bestimmungen der Corona-Verordnung auch beim Wassersport in Baden-Württemberg zu beachten sind. Es wird daher verwiesen, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen als Schutzmaßnahme im öffentlichen Raum für sich und andere einzuhalten sowie auch die Regelungen zu Fahrten und Reisen zu berücksichtigen....