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Lokales
Foto: mak

VGH lehnt Eilantrag ab
Test-Regelungen für Ungeimpfte rechtmäßig

Mannheim/Ortenau (st). Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat mit Beschluss von Dienstag, 15. November, einen Eilantrag einer Ortenauer Antragsstellerin gegen die Regelungen der Corona-Verordnung der Landesregierung für nicht-immunisierte Personen in der Warn- und der Alarmstufe abgelehnt. Die Testnachweispflichten und die für den Fall der Nichtvorlage von Tests geltenden Zugangsregeln in der Warnstufe und der Alarmstufe seien aller Voraussicht nach rechtmäßig. Eine im Ortenaukreis...

  • Ortenau
  • 16.11.21
Lokales
Das Museum im Ritterhaus und die weiteren Offenburger Kultureinrichtungen lassen sich nach Vorlage eines 3G-Nachweises ganz entspannt entdecken. | Foto: Axel Bleyer/Stadt Offenburg

Offenburger Kultureinrichtungen
Seit Montag gilt die 3G-Regel

Offenburg (st). Wer das Museum im Ritterhaus, das Stadtarchiv, die Städtische Galerie oder die Stadtbibliothek besuchen möchte, muss ab sofort geimpft, getestet oder genesen sein und dies entsprechend nachweisen können. Aufgrund der neuen Corona-Verordnung, die am 16. August in Kraft getreten ist, müssen ab sofort alle Besucher der Offenburger Kultureinrichtungen einen 3G-Nachweis vorlegen. In der Stadtbibliothek und im Stadtarchiv gibt es eine Ausnahme: Wer lediglich Medien an der Theke...

  • Offenburg
  • 17.08.21
Lokales
Ein bestandener Antigen-Schnelltest reicht nicht für den Besuch von Diskotheken oder Clubs.  | Foto: gro

Die neue Corona-Verordnung ab Montag
Geimpft, genesen oder getestet

Stuttgart/Ortenau (gro). Ab Montag, 16. August, gilt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Bis zum Redaktionsschluss am Samstag hatte das Gesundheitsamt nur erste Ergebnisse bekanntgegeben, die Verordnung selbst war noch nicht veröffentlicht worden. Was gilt ab Montag? Laut Pressemitteilung aus dem Gesundheitsministerium steht fest: Nur noch wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss...

  • Offenburg
  • 14.08.21
Lokales

Französische Freizeit- und Kultureinrichtungen
Eintritt nur mit QR-Code

Straßburg (ds/st). Wer in Straßburg Freizeit- und Kultureinrichtungen für über 50 Personen aufsuchen möchte, muss seit dem 21. Juli den "pass sanitaire", den Gesundheitspass, vorlegen. Mittels QR-Codes muss entweder eine vollständige Impfung, ein negativer PCR- oder Antigen-Test von weniger als 48 Stunden oder eine Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung mittels eines PCR-Tests, der mindestens elf Tage und weniger als sechs Monate alt sein darf. Das Tragen einer Maske ist  in allen...

  • 22.07.21
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