Gesetz

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Lokales
Wer an Weihnachten einen Gutschein erhalten hat, sollte ihn innerhalb von drei Jahren einlösen. | Foto: Foto: sxc.hu

Bis auf wenige Ausnahmen sind gekaufte Gutscheine drei Jahre gültig
Nur einen Monat Gültigkeit ist gegen das Gesetz

Ortenau. „Da ist er ja! Den hab ich schon ewig gesucht!" Herbert M. freut sich riesig. Beim Ausmisten eines Regals, in dem er Papiere abgelegt hatte, hat er einen Gutschein wiedergefunden. Seine Freunde hatten ihm zum Geburtstag Ende 2010 eine Freude machen wollen und ein Essen in einem Restaurant bezahlt. Da Herbert M. bald Urlaub hat, wollte er den Gutschein einlösen. „Aber", fragt er sich, „ist der nach so langer Zeit überhaupt noch gültig?" Ein Anruf im Restaurant schockt ihn. Er war davon...

  • 01.02.17
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