Lokales
Ein Geschenkgutschein ist kein Geldanspruch
Ortenau. Ob Geschäfte, Restaurants, Freizeiteinrichtungen oder Veranstalter – die meisten bieten inzwischen Geschenkgutscheine an. Und diese sind beliebte Präsente, gerade an Weihnachten. Oft haben sie den Vorteil, dass sie nicht sofort eingelöst werden müssen. Wenn nicht ein bestimmtes Datum aufgedruckt ist, gilt laut dem Lahrer Rechtsanwalt Rüdiger Wingert die gesetzliche Regelverjährungsfrist von drei Jahren. Allerdings kann ein Gutschein natürlich nur so lange eingelöst werden, wie es das...