Lokales
Geimpfte von Absonderungspflicht befreit
Land ändert Corona-Verordnung
Stuttgart/Ortenau (st). Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben. „Wir setzen in Baden-Württemberg die Empfehlungen des RKI um. Die...