Panorama
Eine Frage, Herr Arendt
Haftung bei Gefälligkeitsdiensten
Wer kennt das nicht: Der Nachbar geht in Urlaub und ganz selbstverständlich hat man zugesagt, sich um sein Haus zu kümmern. Wie es dabei mit der Haftung aussieht, erläutert Rechtsanwalt Markus Arendt von der Kanzlei Morstadt und Arendt mit Sitz in Offenburg und Kehl im Gespräch mit Daniela Santo. Wie verpflichtend ist eine solche Zusage? Bei Freundschaftsdiensten handelt es sich meist um Gefälligkeitsdienste. Ein verbindlicher Vertrag, der die Rechte und Pflichten regelt, möchten Freunde oder...