Nicht überall ist der Grenzübertritt erlaubt
Ein- und Ausreisen nur mit triftigem Grund
Ortenau (st). Seit der Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen darf die Landesgrenze zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und Österreich nur noch an den durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Grenzübergängen (Stand: 24. März 2020:) überschritten werden. Am 3. April 2020 wurden die notifizierten Grenzübergänge im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass ein Überschreiten der Grenze...