Freigabe des verkehrsberuhigten Bereichs: Es gelten Regeln
Fußgänger dürfen nicht behindert werden
Oberkirch (st). Nach dem Abschluss der Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Appenweierer/Renchener Straße wurde nun der verkehrsberuhigte Bereich bis zur Kirchstraße freigegeben. Die Tiefbau- und Pflasterarbeiten wurden von den beauftragten Firmen abgeschlossen. Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches gelten verschiedene Besonderheiten. Über diese informiert der Fachbereich „Bürgerservice und Ordnung“: Fußgänger dürfen die Straße in diesen Bereichen in ihrer ganzen Breite benutzen und Kindern ist...