Lokales
Verbot der Wasserentnahme
Niedrige Pegelstände an Flüssen und Bächen
Ortenau (st). Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis weist darauf hin, dass an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden darf, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten Niedrige Pegelstände „Aufgrund der geringen Regenfälle...