Lokales
Landratsamt Informiert
Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Ortenau (st). Die Untere Wasserbehörde des Landratsamts Ortenaukreis weist darauf hin, dass aus Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden darf, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten. Geringe Regenfälle„Aufgrund der geringen Regenfälle...