Neuer Bußgeldkatalog fehlerhaft
Mit Gnadengesuch Fahrverbot verhindern
Ortenau (rek). Lange herrschte Unklarheit, wie mit den verhängten Bußgeldern umgegangen werden soll, seit bekannt wurde, dass die neue Straßenverkehrsordnung aufgrund eines Formfehlers nicht angewendet werden darf. Mit ihr wurden Verstöße gegen Tempobegrenzungen und andere Vergehen nicht nur mit höheren Bußgeldern, sondern auch strenger mit dem Entzug von Führerscheinen und damit Fahrverboten geahndet als nach der alten. Nach Information des Stuttgarter Verkehrsministeriums seien in...