Lokales
Führhundehalter brauche ab Januar ein Abzeichen
Zutritt für Vierbeiner
Offenburg (st) Um ihre Zutrittsrechte mit Assistenzhund wahrnehmen zu können, benötigen Führhundehaltende ab 1. Januar 2025 ein offizielles Abzeichen oder einen Ausweis. So sehen es das Behindertengleichstellungsgesetz und die Assistenzhundeverordnung vor, so die Stadt Offenburg in einer Pressemitteilung. Blinde und sehbehinderte Menschen dürfen mit ihren Führhunden an die meisten öffentlich zugänglichen Orte, denn Blindenführhunde gehören zu den Assistenzhunden. Sie leisten ihren Haltern...