Baugebiet Bühli
Fehlende Eigentümerzustimmung verursacht Verzögerung
Achern (st) Die Baugebietsentwicklung „Bühli“ geht weiter voran. Anfang Februar erfolgte die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der amtlichen Umlegung. Somit können die neuen Baugrundstücke im Grundbuch eingetragen und der neue Rechtszustand übernommen werden. Den am Verfahren beteiligten privaten Grundstückseigentümern wurde die voraussichtlichen Umlagekosten mitgeteilt und darauf aufbauend um Zustimmung zur Ausgabe der fertiggestellten Ausschreibungsunterlagen an einen Bieterkreis für die...