Nach Aufhebung der Corona-Verordnung
Gesundheitsamt gibt Tipps
Ortenau (st) Das Land Baden-Württemberg plant, die Corona-Verordnungen des Landes zum 1. März 2023 aufzuheben. Dies betrifft zum einen die Testpflichten und zum anderen die Maskenpflicht für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen. Die Maskenpflicht für Besucher oder Patienten in Praxen bleibt nach derzeitigem Stand bis zum Freitag, 7.April 2023, bestehen. Aufgrund des Wegfalls der Testpflichten wird sich die Diagnostik von Covid-19-Erkrankungen ab März wieder auf die Hausärzte verlagern,...