Lokales
Gesundheitsamt informiert
Vorgehen bei einrichtungsbezogener Impfpflicht
Offenburg (st). Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen nach dem Bundesgesetz „zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ bis zum Ablauf des 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis, oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Prüfung der NachweiseArbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht...