Lahr greift durch
Beim dritten Verstoß wird E-Scooter beschlagnahmt
Lahr (st) Verkehrsteilnehmende, die in Lahr mit dem E-Scooter unterwegs sind, missachten laut Stadt oft die bestehenden Regelungen. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird daher E-Scooter künftig beim dritten Verstoß beschlagnahmen. In einer Presseinformation gibt die Stadtverwaltung einen Überblick über die geltenden Regelungen. Was sind E-Scooter und welche dürfen im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden? Tretroller mit einem Elektroantrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von 20...