Pflicht für die Besucher
Nur mit FFP2 in Willstätts Rathäuser
Willstätt (st). Ab sofort gilt auch für Besucher des Willstätter Rathauses sowie den Ortsverwaltungen die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer vergleichbaren Maske. Die neue Regelung ist durch die Verwaltungen aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung umzusetzen. Demnach müssen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume in der Warn- und den Alarmstufen eine Atemschutzmaske - FFP2 oder vergleichbar - tragen. Ausnahmen hiervon gelten etwa für Kinder bis zum...