Lokales
Pflicht für die Besucher
Nur mit FFP2 in Willstätts Rathäuser
Willstätt (st). Ab sofort gilt auch für Besucher des Willstätter Rathauses sowie den Ortsverwaltungen die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer vergleichbaren Maske. Die neue Regelung ist durch die Verwaltungen aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung umzusetzen. Demnach müssen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume in der Warn- und den Alarmstufen eine Atemschutzmaske - FFP2 oder vergleichbar - tragen. Ausnahmen hiervon gelten etwa für Kinder bis zum...