Lokales
Thermofenster-Urteil des BGH
Die Gefahr einer Stilllegung des Fahrzeugs ist real
Ortenau (ds) Der Bundesgerichtshof (BGH) weitet mit einem Grundsatzurteil den Schadensanspruch für Dieselfahrer aus: Nun steht diesen auch eine Entschädigung für das sogenannte Thermofenster – die temperaturgesteuerte Ausschaltung der Abgasreinigung – zu, selbst wenn der Autobauer lediglich fahrlässig gehandelt und nicht getäuscht hat. Was das Urteil für Dieselfahrer bedeutet, erläutert Christian Grotz, Geschäftsführer von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Lahr. "Allen Kunden,...