Brandgefahr

Beiträge zum Thema Brandgefahr

Freizeit & Genuss

Allgemeinverfügung des Kreises
Grillen und offenes Feuer im und am Wald untersagt

Ortenau (st) Durch die anhaltende Trockenheit, Wind und die weiterhin hohen Temperaturen hat die Waldbrandgefahr zugenommen, sowohl nach Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes als auch des Waldwirtschaftsamtes des Ortenaukreises. Der Ortenaukreis hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Grillen und offenes Feuer im und am Wald untersagt. Dies gilt ab Freitag, 16. Juni. Alle öffentlichen Feuer- und Grillstellen im Wald sind bis auf Widerruf gesperrt. Keine andere Wahl „Leider...

  • Ortenau
  • 15.06.23
Polizei
Foto: rek

Akute Brandgefahr
Gemeinde Friesenheim appelliert an Verantwortungsbewusstsein

Friesenheim (st) Die Gemeinde Friesenheim appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Wald- und Campingplatzbesucher: Aufgrund der angekündigten warmen Wetterlage und den niedrigen Niederschlagsmengen hat sich die Brandgefahr enorm erhöht. Die Gemeinde Friesenheim bittet daher alle Wald- und Campingplatzbesucher um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer und um Beachten der bestehenden Vorschriften: Im Wald gilt ein striktes Rauchverbot.Feuermachen ist aktuell nicht erlaubt.Keine Glas- und...

  • Friesenheim
  • 15.06.23
Lokales

Sehr hohe Brandgefahr durch Hitze
Stadt ruft zu umsichtigem Verhalten auf

Lahr (st). Die anhaltend hohen Temperaturen machen Menschen und Tieren zu schaffen und auch Wald und Wiesen leiden unter der Hitze und Trockenheit. Die Folge ist aktuell eine Wald- und Flächenbrandgefahr, die unter anderem auch für Lahr gilt. Insbesondere Felder, Wiesen und Böschungen sind davon betroffen. Lahr ist im Graslandfeuerindex derzeit in den Stufen vier bis fünf eingestuft, was eine hohe bis sehr hohe Brandgefahr bedeutet. „Bitte gehen Sie besonders achtsam mit offenen Feuer um“, sagt...

  • Lahr
  • 26.07.19
Lokales
Immer wieder missachten Menschen das Grillverbot im Rheinvorland und hinterlassen diese verbrannten Stellen im Gras. | Foto: Stadt Kehl

Offenes Feuer am Baggersee ist verboten
Verstärkte Kontrollen wegen akuter Brandgefahr

Kehl (st). Am Baggersee mal eben den Grill anwerfen und mit seinen Freunden ein paar knusprige Würstchen genießen – wer das tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Denn Feuer darf nur an ausgewiesenen Grillstellenentfacht werden. Aufgrund der durch die anhaltende Trockenheit akuten Brandgefahr werden Baggerseen und das Rheinvorland in Kehl vom kommunalen Ordnungsdienst jetzt vermehrt kontrolliert. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. „Oh Gott, daran habe ich gar nicht gedacht“...

  • Kehl
  • 08.08.18
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