Trainingsbetrieb teilweise möglich
Spielregeln für den Sport
Offenburg (st). Die derzeit gültigen Regelungen des Landes bestimmen, dass der Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten sowie der öffentlichen Bolzplätze für den Publikumsverkehr untersagt ist. Bestimmte Freiluftsportanlagen dürfen allerdings zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Das sind insbesondere: 1. während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern...