Formfehler auf Rezepten
Ohne Vorname, gibt es für Apotheken kein Geld
Offenburg Oftmals sind es Kleinigkeiten, die einen großen Unterschied machen. Was wenige Patienten wissen: Krankenkassen dürfen wegen Formfehlern vom Arzt ausgestellte und von der Apotheke eingelöste Rezepte retaxieren. "Im Prinzip sagt die Kasse im Nachgang, wir zahlen nicht", stellt Klaus Haaß, Apotheker in Offenburg, fest. Für ihn ist das eine Form der Zechprellerei, denn: "Wir haben die Leistung gegenüber dem Versicherten erbracht." Seit der Einführung der Rabattverträge zwischen...